20. Oktober 2014
von Nicole
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Mehr als erwartet: Ungeschützte Berufsbezeichnungen

Viel mehr Berufsbezeichnungen als man denkt, sind ungeschützt und deswegen nur bedingt aussagekräftig. Bei vielen würde man eine Ausbildung mit einer ordnungsgemäßen Prüfung erwarten oder gar ein abgeschlossenes Studium. Dem ist aber oft nicht so. Diese Berufsbezeichnungen können also theoretisch von jedermann geführt werden. Um so wichtiger ist es also auf zusätzliche Titel und Erklärungen zu achten.

Beispiele für ungeschütze Berufsbezeichnungen:

Allergieberater – Akupunkteur – Anlageberater – Autor – Betriebsökonom – Betriebswirt – Coach – Detektiv – Direktor – Dolmetscher – Dozent (Privatdozent ist geschützt) – Eheberater – Ernährungsberater – Erziehungsberater – Erziehungstherapeut – Esoteriker – Finanzberater – Finanzkaufmann – Finanzmakler – Finanzoptimierer – Finanz-Sachverständiger – Finanzvermittler – Galerist – Gesprächstherapeut – Gesundheitsberater – Gutachter – Handelsfachwirt – Handelsvertreter – Hausverwalter – Industriefachwirt – Immobilienmakler – Informatiker – IT Manager – Journalist – Jurist – Manager – Musiktherapeut – Komponist – Kosmetiker – Logistiker – Makler – Mediator – Medienberater – Musiktherapeut – Ökonom – Personalberater – Projektmanager – Publizist – Redakteur – Rentenberater – Restaurator – Sekretär – Sozialtherapeut – Suchtberater – Systemanalytiker – Übersetzer – Umweltberater – Unternehmensberater – Verkaufsleiter – Verleger – Vermögensberater – Visagist – Volkswirt – Web-Designer – Werbetexter – Wirtschaftsjurist – Wirtschaftsökonom – Yoga-Lehrer

Was kann trotzdem passieren?

Werden ungeschützte Berufsbezeichnungen z. B. bei Bewerbungen oder Vertragsabschlüssen verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die §§ 3, 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs.

Sehen Sie also in Zukunft noch genauer hin, wenn Sie sich in die Hände eines Experten begeben.

16. April 2013
von Nicole
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Seminar: Vorstandsarbeit im Verein

Das Bildungsnetzwerk Verein und Ehrenamt e.V. (bnve) bietet 2014 in Hamburg ein Tagesseminar zum Thema „Der Vorstand im Verein – Aufgaben und Risiken in der Vorstandsarbeit“ an.

Inhalte sind u.a.:

  • Aufgabenbereiche des Vorstandes
  • Vorstand und Mitgliederversammlung
  • Haftung des Vorstandes
  • Haftungsvermeidung und Haftungserleichterung
  • Ressortaufteilung
  • Rechenschaftspflichten und Entlastung des Vorstands

Hier gibt es mehr Informationen: http://www.bnve.de

14. April 2012
von Nicole
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TESTTESTTEST

Hat Sponsoring für Klein- und Mittelständler (KMU) wirklich einen messbaren Effekt?

KMU verteilen ihre Sponsoring-Unterstützung und ihre soziale Aktivitäten gerne mit der Gießkanne. Strategie sieht man selten.

Das hat Einfluss auf die Effektivität dieser Maßnahmen. Sowohl auf Seiten der Unternehmen und der Mitarbeiter, als auch auf Seiten der Öffentlichkeit.

tbc
 

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